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Das Gesundheitswesen in Deutschland beruht auf drei Säulen: der stationären und ambulanten Versorgung von Patienten (erste und zweite Säule – Individualmedizin) und dem öffentlichen Gesundheitswesen mit seinen präventiv- und bevölkerungsmedizinischen Aufgaben (dritte Säule – Bevölkerungsmedizin).
Die Aufgaben der Gesundheitsämter sind in den Landesgesundheitsdienstgesetzen, aber auch in Bundesgesetzen und -Verordnungen (z.B. Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung) festgeschrieben. Die Kernaufgaben der Gesundheitsämter sind in seinem Leitbild formuliert:
- Gesundheitsschutz (Hygiene, Infektionsschutz, einschließlich Impfen, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Medizinalaufsicht, Ausbruchs- und Krisenmanagement),
- Beratung und Information, Begutachtung, Gesundheitsförderung und Prävention, niedrigschwellige Angebote und aufsuchende Gesundheitshilfen, insbesondere bei Personen mit besonderen Bedarfen (z.B. Kinder- und Jugendgesundheit, Mund- und Zahngesundheit, sozialmedizinische Aufgaben, wie Schwangerenberatung, Sozialpsychiatrie, Suchtberatung),
- Koordination, Kommunikation, Moderation, Anwaltschaft, Politikberatung, Qualitätssicherung (Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Gesundheitskonferenzen, Öffentlichkeitsarbeit etc.).
Die Fülle und die Vielfalt dieser Aufgaben kann der öffentliche Gesundheitsdienst nur in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit vielen Akteuren wahrnehmen und erfüllen. Ein Beispiel dafür ist das Netzwerk gegen Antibiotika-resistene Erreger, das MRE-Netz Rhein-Main. Bei der Umsetzung hoheitlicher Aufgaben muss der öffentliche Gesundheitsdienst die Regeln der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns (Legalität/Legitimität, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit) beachten. In dem Leitbild des öffentlichen Gesundheitswesens werden darüber hinaus die Bedeutung einer guten Evidenz für die notwendigen Steuerungsprozesse und eines wissenschaftlichen Anspruchs in der Aufgabenerfüllung betont.
Wie diese Forderungen nach Partnerschaftlichkeit, Wissenschaftlichkeit, Evidenzgenerierung und –basierung konkret ausgestaltet werden können, zeigen beispielhaft die Publikationen aus unser Arbeit in den Bereichen Umweltmedizin/Umwelthygiene, Hygiene in Einrichtungen, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main und des MRE-Netz Rhein-Main, die bis zu meiner Pensionierung im Jahr 2019 entstanden sind, sowie weitere Veröffentlichungen zu Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens in der SARS-CoV-2 Pandemie.
Es wäre mir eine große Freude, wenn ich hierdurch Menschen für die vielfältige und m. E. so wichtige und herausfordernde Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst interessieren und begeistern könnte.
Prof. Dr. Ursel Heudorf